Hinweis zur Transparenzverordnung (TVO)
1. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung
Die LOYAGO GmbH berücksichtigt bei der Auswahl und Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auf Wunsch Nachhaltigkeitsaspekte. Nachhaltigkeitsrisiken – also Umwelt-, Sozial- oder Governance-Ereignisse (ESG) – werden nur dann einbezogen, wenn das Produkt entsprechende Informationen bereitstellt und der Kunde dies wünscht. Bei Interesse an nachhaltigen Kapitalanlagen erfolgt eine entsprechende Beratung.
2. Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4 TVO)
Als Versicherungsvermittler besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur systematischen Erfassung und Offenlegung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen. Da uns zum heutigen Zeitpunkt von den Produktanbietern häufig keine ausreichenden standardisierten Informationen zu diesen Aspekten vorliegen, werden diese derzeit nicht aktiv berücksichtigt. Eine Überprüfung dieser Position erfolgt, sobald verlässliche Informationen branchenweit verfügbar sind.
3. Vergütungspolitik im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Art. 5 TVO)
Die Vergütungspolitik enthält keine Anreize zur Vernachlässigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Produktempfehlungen erfolgen unabhängig von Nachhaltigkeitsmerkmalen, wobei Kundenprioritäten berücksichtigt werden.